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[Zivilsachen] Internationale Eheschließung in Korea melden: Unterlagen und Ablauf — Zuerst im Ausland geheiratet und die 3-Monats-Frist verpasst?

October 8, 2026황윤상 행정사AI

3-Punkte-Zusammenfassung

  • Wenn Sie bereits in dem jeweiligen Land nach dessen Gesetzen geheiratet haben, müssen Sie in Korea keine separate Eheurkunde anmelden. Legen Sie eine beglaubigte Übersetzung und eine Kopie des in diesem Land ausgestellten Heiratszeugnisses vor und lassen Sie es in das Familienregister eintragen.
  • Verfahren: Beschaffung der Originalurkunde zur ausländischen Eheurkunde → Erstellung einer Übersetzung → Ausfüllen des Eheurkundes (Angabe des Datums, an dem die Ehe im Ausland geschlossen wurde) → Einreichung beim Stadtbezirksamt oder der Auslandsvertretung → Überprüfung der Eintragung anhand der Eheurkunde.
  • Frist: Innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Dokuments (Datum der Eheschließung). Auch wenn die Frist abgelaufen ist, wird die Anmeldung akzeptiert, und die Geldbuße beträgt maximal 50.000 Won.

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Eheurkunde eines Ehepaares, das seit 2 Jahren verheiratet ist, enthielt keinen Ehepartner
  2. Warum die in Japan eingereichte Eheurkunde nicht in Korea registriert wurde
  3. Warum Sie in Korea keine separate Eheurkunde anmelden sollten
  4. Akzeptanz und Geldbuße, wenn die Frist abgelaufen ist
  5. Vorbereitung des Nachweises der Annahme der japanischen Eheurkunde und der Übersetzung
  6. Ausfüllen des Eheurkundes: Angabe des Datums der Eheschließung und der Namensschreibweise
  7. Annahme beim Stadtbezirksamt und Ausstellung der Eheurkunde
  8. Checkliste für Dokumente zur internationalen Eheurkunde

1. Die Eheurkunde eines Ehepaares, das seit 2 Jahren verheiratet ist, enthielt keinen Ehepartner

Der Name des Ehepartners fehlte im Feld für den Ehepartner auf der Eheurkunde. Der Inhaber der Urkunde war eine Person, die seit 2 Jahren verheiratet war.

Ich bin ein Verwaltungsagent mit einem Büro im Yeonsu-gu, Songdo, Incheon. Ich möchte eine Anekdote erzählen, die ich bei meiner Arbeit erlebt habe. Beim Ausfüllen von Familienregisteranmeldungen und der Einreichung beim Stadtbezirksamt sehe ich oft die gleiche Situation bei internationalen Eheurkunden. Sie haben in einem ausländischen Land eine Hochzeit abgehalten und dort auch die Anmeldung durchgeführt, aber in den koreanischen Dokumenten erscheint sie immer noch als unverheiratet.

So war es auch bei diesem Ehepaar. Die Ehe war nicht ungültig. Es fehlte lediglich ein Verfahren, um sie in Korea anzumelden.

2. Warum die in Japan eingereichte Eheurkunde nicht in Korea registriert wurde

Die Mandantin war eine Frau in ihren späten Zwanzigern. Sie arbeitete seit 4 Jahren in einer Designfirma in Tokio und meldete 2024 im September ihre Eheurkunde in der dortigen Stadtverwaltung an. Als ihr Ehemann aufgrund der Versetzung seiner Firma, die eine koreanische Niederlassung in Songdo eröffnete, nach Korea umzog, zog das Ehepaar gemeinsam nach Incheon.

Das Problem wurde beim Anmieten einer Wohnung deutlich. Sie mussten einen Teil der Anzahlung als Kreditaufnahme finanzieren, und da die Mandantin erst kurz nach ihrer Rückkehr nach Korea als Freiberuflerin tätig war, fehlten ihr die Einkommensnachweise, um einen Kredit alleine zu bekommen. Die Bank forderte eine Eheurkunde, da es sich um ein Produkt handelte, das gemeinsam von beiden bewertet werden sollte. Auch die Personalabteilung des Unternehmens ihres Ehemanns forderte das gleiche Dokument für die Familienzulagen.

Die Mandantin holte die Urkunde aus der selbstbedienten Bürgerdienststelle. Das Feld für den Ehepartner war leer.

Eine in Japan eingereichte Eheurkunde wird nur im japanischen Familienregister eingetragen. Die japanische Stadtverwaltung informiert Korea nicht darüber. § 35 des „Gesetzes über die Registrierung von Familienverhältnissen“ sieht vor, dass innerhalb von 3 Monaten eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses vorgelegt werden muss, wenn ein inländischer Staatsbürger im Ausland eine Urkunde über eine Eheschließung oder ein ähnliches Meldeereignis gemäß den Gesetzen dieses Landes ausstellt. Die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe in das koreanische Register muss von der betroffenen Person selbst vorgenommen werden.

Die Mandantin war sich dieses Verfahrens nicht bewusst. Sie sagte, sie habe geglaubt, dass die Länder sich gegenseitig informieren würden, da sie während ihres Aufenthalts in Japan keinen Grund hatte, koreanische Dokumente zu verwenden. Dies ist ein seltenes Missverständnis.

Es verblieben 12 Tage bis zum Abgabetermin der von der Bank geforderten Dokumente und 26 Tage bis zum Fälligkeitstermin der Kaution. Es war eine Situation, in der das Vertragsverhältnis gefährdet war, wenn die Kaution nicht rechtzeitig bezahlt wurde.

3. Warum eine neue Eheurkundung in Korea nicht sinnvoll ist

Der Mandant war vor der Kontaktaufnahme mit unserem Büro bereits zweimal im Stadtbezirksamt (Gucheong) gewesen.

Beim ersten Besuch hatte er ein koreanisches Eheurkundungsformular neu ausgefüllt und es mit den Unterschriften zweier Zeugen, seiner College-Freunde, versehen. Der zuständige Sachbearbeiter überprüfte das Formular und fragte, ob er bereits in Japan eine Eheurkundung hatte. Da dies der Fall war, wurde ihm das Formular zurückgegeben. Er erklärte, dass bereits bestehende Ehen nicht erneut angemeldet werden müssen, sondern dass eine beglaubigte Kopie des im Ausland erhaltenen Heiratszeugnisses vorgelegt werden muss. Die Auskunft des Sachbearbeiters war korrekt.

Beim zweiten Besuch hatte er einen Ausdruck von Fotos der japanischen Urkunde, die er in seinem Handy gespeichert hatte, mitgebracht. Da er seinen Umzug noch nicht vollständig abgeschlossen hatte, konnte er das Original nicht finden und ging davon aus, dass ein Foto ausreichen würde. Diesmal wurde die Anmeldung jedoch abgelehnt, da kein Original und keine beglaubigte Übersetzung vorlagen.

In derselben Woche vereinbarte der Mandant telefonisch eine Beratung und schickte uns das vom Stadtbezirksamt zurückerhaltene Eheurkundungsformular und die Fotos der Urkunde per E-Mail.

Die erste Frage, die der Mandant in der Beratung stellte, war diese: Ob es schneller wäre, wenn er zu einem anderen Stadtbezirksamt ginge und dort die japanische Angelegenheit nicht erwähnte und eine neue Eheurkundung vorlegen würde. Ich riet ihm, das nicht zu tun. Dafür gab es zwei Gründe.

  1. Das Datum der Eheschließung wird unterschiedlich angegeben. In Korea wird die Ehe wirksam, sobald die Eheurkundung eingereicht wird (Artikel 812 des „Gesetzes über Familienrecht“). Eine Ehe, die bereits im September 2024 geschlossen wurde, würde mit dem Datum 2026 in das Register eingetragen. Das Datum der Eheschließung im japanischen Familienregister und im koreanischen Register würden sich um zwei Jahre unterscheiden.
  2. Eine spätere Korrektur ist wesentlich schwieriger. Um einen bereits eingetragenen Registerauszug zu korrigieren, ist in vielen Fällen die Genehmigung des Gerichts und ein Korrekturverfahren erforderlich. Eine Aufgabe, die mit der Einreichung eines einzigen Dokuments erledigt werden könnte, wird zu einem Prozess, der mehrere Monate dauert.

Die Unterschiede zwischen den beiden Optionen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

UnterscheidungEheurkundung zuerst in KoreaEheurkundung zuerst im Ausland
Dokumente für KoreaEheurkundungsformular (Unterschriften beider Ehepartner, 2 volljährige Zeugen)Ausländische Heiratsurkunde (beglaubigte Kopie und Übersetzung), Eheurkundungsformular
Datum der EheschließungDatum der Anmeldung in KoreaDatum der Eheschließung im Ausland
Dokumente des ausländischen EhepartnersNachweis, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung gemäß dem nationalen Recht erfüllt sind, und Übersetzung, StaatsbürgerschaftsnachweisStaatsbürgerschaftsnachweis (Kopie des Reisepasses usw.)
FristKeine (die Ehe wird erst durch die Anmeldung wirksam)3 Monate ab Ausstellungsdatum des Zeugnisses

4. Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist und wird ein Bußgeld erhoben?

Die zweite Sorge des Mandanten betraf die Frist. Da er die Dokumente, die innerhalb von 3 Monaten eingereicht werden mussten, fast 2 Jahre nicht eingereicht hatte, fragte er, ob die Anmeldung abgelehnt oder eine hohe Strafe verhängt würde.

Beides war unnötig.

  • Auch wenn die Frist abgelaufen ist, wird die Anmeldung akzeptiert. Derselbe Artikel 40 legt fest, dass auch eine Anmeldung, die nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgt, akzeptiert werden kann.
  • Die Bußgeldhöhe beträgt maximal 50.000 Won. Derselbe Artikel 122 legt fest, dass Personen, die ohne triftigen Grund die Frist nicht einhalten, mit einer Bußgeld von maximal 50.000 Won belegt werden können.

Dies hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Ehe. Die Ehe wurde bereits am Tag geschlossen, an dem die Urkunde im Ausland akzeptiert wurde, und die einzureichenden Dokumente in Korea dienen lediglich dazu, dies bekannt zu machen.

Wir haben uns gegen die Anfechtung der Strafe entschieden. Der einzige Grund für die Verspätung war, dass er die Vorschriften nicht kannte, was als triftiger Grund nicht anerkannt wird. Gemäß Artikel 18 des „Gesetzes zur Regulierung von Ordnungswidrigkeiten“ kann eine Minderung erhalten werden, wenn eine Vorankündigung erfolgt und die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen eingehalten wird. Daher wurde vereinbart, die Strafe zu zahlen, sobald eine Benachrichtigung eingeht, anstatt einige Tage mit dem Verfassen eines Stellungsschreibens zu verbringen und stattdessen Zeit für die Bearbeitung des Registerauszugs vor der Bankeinreichung aufzuwenden.

5. Japanisches Heiratsregister und Übersetzung vorbereiten

Zuerst suchten wir das Original. Der Mandant hatte bei der Anmeldung mehrere Exemplare des Heiratsregisterbestätigungsschreibens von der japanischen Stadtverwaltung erhalten. Ein Exemplar blieb übrig, nachdem es an das Unternehmen und die Behörden geschickt worden war, und wurde am Tag nach der Beratung im Umzugspapierarchiv gefunden.

Als nächstes erfolgte die Überprüfung durch die Stadtverwaltung. Da wir zweimal umsonst erschienen waren, musste der dritte Besuch mit der Entgegennahme von Unterlagen enden. Ich stellte der zuständigen Stelle für Familienstandsregistrierung der Stadtverwaltung vier Fragen per Telefon.

  1. Ob ein Zertifikat mit einem Ausstellungsdatum von vor 2 Jahren akzeptiert wird. Die Antwort war, dass das Ausstellungsdatum kein Problem sei, da es das Nachweisdokument für den Abschluss der Ehe darstellt.
  2. Ob der Mandant selbst die Übersetzung erstellen darf. Es wurde gesagt, dass der Name der Person, die übersetzt hat, angegeben werden kann.
  3. Ob eine zusätzliche Bestätigung wie eine Apostille erforderlich ist. In diesem Fall war sie nicht erforderlich.
  4. Wie die Staatsangehörigkeit des Ehemanns nachgewiesen werden kann. Es wurde gesagt, dass eine Kopie des Reisepasses ausreichen würde.

Da die Antworten je nach Dokumenten und Annahmestelle variieren können, ist es sicherer, diese Fragen zu stellen, bevor man sie einreicht.

Der Mandant, der Japanisch fließend spricht, hat die Übersetzung selbst erstellt. Ich habe die Übersetzung und den Antrag nebeneinander gelegt und die drei Elemente Name, Geburtsdatum und Hochzeitsdatum verglichen, um sicherzustellen, dass sie übereinstimmen. Dabei sind zwei Probleme aufgetreten.

Datumsangabe. Im japanischen Register war das Hochzeitsdatum in japanischem Jahr angegeben. Reiwa 6 entspricht dem Jahr 2024 nach dem Gregorianischen Kalender. Um zu vermeiden, dass der Mitarbeiter der Stadtverwaltung das Jahr erneut umrechnen muss, habe ich das Jahr nach dem Gregorianischen Kalender zusammen mit dem japanischen Jahr angegeben.

Name des Mandanten. Der Mandant verwendete einen koreanischen Namen ohne Hanja, während der Name im japanischen Register in Katakana angegeben war. Wenn der Name nur phonetisch übersetzt wird, stimmen die Buchstaben im koreanischen Register nicht überein. Die Stadtverwaltung muss überprüfen, ob die Person im Register mit der Person im Register übereinstimmt, bevor sie den Antrag akzeptiert. Daher habe ich im Übersetzungstext sowohl die Originalschreibweise als auch den koreanischen Namen mit Hanja angegeben und eine Kopie des Reisepasses, der bei der Anmeldung bei der japanischen Stadtverwaltung vorgelegt wurde, beigefügt. Es kann bestätigt werden, dass die Person mit dem Namen und Geburtsdatum in lateinischer Schrift und der Staatsangehörigkeit im Reisepass übereinstimmt.

6. Ausfüllen des Heiratsantrags: Datum der Eheschließung und Namensnennung

Beim Einreichen des Registerauszugs füllt man auch das Heiratsantragsformular aus. Allerdings sind die auszufüllenden Felder unterschiedlich.

  • Im Feld Datum der Eheschließung gemäß ausländischer Regelung wird das Datum im September 2024 eingetragen, an dem die Anmeldung in Japan bestätigt wurde. Dieses Feld bleibt bei einer neuen Heiratsanmeldung in Korea leer.
  • Das Zeugenfeld bleibt leer. Da es sich um die Registrierung einer bereits geschlossenen Ehe handelt, sind keine Zeugen erforderlich. Das erste Antragsformular mit den Unterschriften von zwei Freunden wurde nicht verwendet.
  • Im Feld Wohnort des Ehemanns wird die Staatsangehörigkeit angegeben. Da Ausländer keinen Wohnort haben.
  • Ein koreanischer Antragsteller kann den Antrag alleine einreichen. Der Ehemann musste an einem Arbeitstag arbeiten, daher war es nicht notwendig, dass er mitkommt.

Der schwierigste Teil war der Name des Ehemanns. Im Familienstandsregister wird der Name des ausländischen Ehepartners in koreanischer Schrift eingetragen. Der Ehemann hat seit seiner Ankunft in Korea seinen Namen als ‘Yuta’ in koreanischer Schrift geschrieben. Gemäß den ausländischen Namensschreibregeln werden jedoch lange Vokale nicht separat geschrieben. Die Stadtverwaltung sagte, dass es gemäß den Schreibregeln korrekt sei, ihn als ‘Yuta’ zu bezeichnen.

Diese Schreibweise wird nach der Eintragung zur Grundlage für nachfolgende Dokumente. Wenn ein Kind geboren wird und eine Geburtsanmeldung erfolgt, wird auch der Name des Vaters gemäß dieser Schreibweise angegeben. Daher wird ‘Yuta’ im Antragsformular angegeben und auch der Name der Eltern des Ehemanns wird entsprechend angepasst. Es kann erklärt werden, dass der Name im Reisepass in lateinischer Schrift gleich ist.

Der Ehemann, der diese Geschichte gehört hatte, lachte sich ins Gesicht, weil sein Name nach seiner Ankunft in Korea ein Zeichen kürzer war. Am Abend übte der Ehemann das Unterschreiben mit seinem neuen Namen, und der Mandant schickte mir ein Foto davon. Die Schrift war ziemlich ordentlich.

7. Anmeldung beim Bezirksamt und Ausstellung eines Heiratsurkunde

Die Anmeldung erfolgte drei Tage nach der Beratung. Der Mandant reichte die Unterlagen selbst beim Bezirksamt an seinem Wohnort ein. Gemäß § 20 des Gesetzes über die Führung von Familienstandsregistern kann die Anmeldung nicht nur am Meldeort des Antragstellers, sondern auch an seinem Wohnort oder seinem Aufenthaltsort erfolgen. Der Mandant hatte aufgrund eines Internetartikels recherchiert und dachte, er müsse die Unterlagen an das koreanische Konsulat in Japan schicken und hatte sogar Flugtickets gebucht, aber wenn er sich im Land befindet, kann er sie beim Bezirksamt seines Wohnortes einreichen.

Die eingereichten Dokumente waren wie folgt:

DokumentVorbereitung durchBemerkungen
HeiratsregisteranmeldungBüro erstellt, Mandant unterschreibtAngabe des Datums der rechtsgültigen Eheschließung im ausländischen Stil, Zeugenfeld leer
Original HeiratsurkundeMandantAusgestellt vom japanischen Bezirksamt
Übersetzung der UrkundeMandantName des Übersetzers angegeben, Jahr der Übersetzung ebenfalls angegeben
Kopie des Reisepasses des EhemannsMandantZum Nachweis der Staatsangehörigkeit
Kopie des Reisepasses der MandantinMandantZur Bestätigung, dass es sich um die Person mit demselben Namen im Ausweis handelt
Personalausweis der MandantinMandantVorlage des Ausweises

Der Sachbearbeiter hat den Originaltext und die Übersetzung auf Zeilenbasis verglichen und die Unterlagen ohne Ergänzungen angenommen.

Sechs Tage später holte der Mandant die Heiratsurkunde erneut ab. Der Eintrag für den Ehemann enthielt seinen Namen und seine Staatsangehörigkeit, und das Datum der Eheschließung war das Datum, an dem die Eheschließung in Japan am 2024. September registriert wurde. Es war drei Tage vor dem Datum der Einreichung der Bankunterlagen. Die Bearbeitungszeit kann je nach den Umständen der Bearbeitungseinheit variieren, daher sollte man bei einer Frist genügend Zeit einplanen.

Die Vorankündigung der Geldbuße kam etwa zwei Wochen später per Post. Der Mandant zahlte den reduzierten Betrag innerhalb der Frist für die Einreichung von Stellungnahmen, und damit war die Angelegenheit erledigt.

Das Paar bezog die Wohnung zum vereinbarten Zahlungsdatum. Der Ehemann hat ein Foto der neuen Heiratsurkunde an seine Eltern in Japan geschickt. Es hieß, die Schwiegermutter habe koreanische Vokale gesucht, um den Namen ihres Sohnes auf Koreanisch aussprechen zu können.

Auch verbliebene Aufgaben wurden erläutert. Wenn der Ehemann später eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Heirat beantragen möchte, müssen separate Voraussetzungen geprüft werden, was ein separater Prozess von dieser Anmeldung ist. Auch dann ist die Ausgangsbasis die aktuell erstellte Heiratsurkunde.

8. Prüfliste für die Heiratsanmeldung bei internationaler Ehe

Wenn Sie in einem fremden Land geheiratet haben und dies noch nicht im koreanischen Register eingetragen haben, überprüfen Sie bitte Folgendes:

  1. Legen Sie die Heiratsurkunde vor und überprüfen Sie den Eintrag für den Ehepartner. Wenn dieser leer ist, bedeutet dies, dass er noch nicht im koreanischen Register eingetragen ist.
  2. Reichen Sie nicht erneut eine Heiratsanmeldung in Korea ein, sondern suchen Sie das Original der Heiratsurkunde, die Sie im Ausland erhalten haben. Wenn Sie diese nicht finden, lassen Sie sie von der Behörde des Landes, in dem Sie geheiratet haben, erneut ausstellen.
  3. Geben Sie im Übersetzungstext den Namen des Übersetzers und das Datum im gregorianischen Kalender an und verknüpfen Sie den Namen mit der Eintragung im Register.
  4. Fragen Sie vor der Einreichung beim Bezirksamt nach dem Ausstellungsdatum, der zusätzlichen Bestätigung (Apostille usw.) und der Methode zum Nachweis der Staatsangehörigkeit.
  5. Auch wenn drei Monate vergangen sind, wird die Anmeldung akzeptiert. Die Geldbuße beträgt maximal 50.000 Won, und wenn es eine Frist für die Einreichung bei der Bank oder dem Unternehmen gibt, berechnen Sie das Datum rückwärts von diesem Termin.

Wenn die Heiratsanmeldung zuerst in Korea erfolgt, sind die erforderlichen Dokumente anders. Es sind ein Nachweis und eine Übersetzung, die bescheinigen, dass der ausländische Ehepartner die Eheschließungsbedingungen gemäß dem Gesetz seines Heimatlandes erfüllt, sowie ein Nachweis der Staatsangehörigkeit erforderlich, wobei der Name und die Stelle, die das Zertifikat ausgestellt hat, je nach Land unterschiedlich sind. Wenn Sie die Heiratsanmeldung für eine internationale Ehe in Incheon oder Songdo vorbereiten, ist es ratsam, zuerst den Namen der Unterlagen des Landes des Ehepartners zu überprüfen. Die Anforderungen und akzeptierten Dokumente können je nach Land und Bearbeitungseinheit variieren, daher ist eine individuelle Überprüfung je nach Fall erforderlich.

Dies ist eine illustrative Geschichte.

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