Ausländische Beschäftigung & Staatsbürgerschaft
Wie Ausländer eine Immobilien-Registrierungsnummer erhalten — Antragsunterlagen beim Einwanderungsamt vor der Registrierung von Erbe oder Kauf
Eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Immobilien in Korea erbt oder kauft, benötigt anstelle einer Registrierungsnummer für Einwohner eine Immobilien-Registrierungsnummer, um als Berechtigter im Register eingetragen zu werden (Immobilienregistrierungsgesetz, Artikel 48(2)). Ein Ausländer, der die Ausländerregistrierung nicht abgeschlossen hat, reicht einen Antrag auf Zuweisung einer Registrierungsnummer beim Einwanderungsamt ein, das für den Aufenthaltsort zuständig ist; falls kein Aufenthaltsort in Korea vorhanden ist, gilt der Standort des Obersten Gerichtshofs als Aufenthaltsort und der Antrag wird bei dem dort zuständigen Amt eingereicht. Pro Ausländer wird nur eine Nummer zugewiesen, die Antragsgebühr beträgt 1,000 Won und die Nummer muss vor der Registrierung eingeholt werden.
Verfahren
1. Bestätigen, ob eine separate Nummer benötigt wird
Einem Ausländer, der die Ausländerregistrierung abgeschlossen hat, wird zum Zeitpunkt der Registrierung eine Immobilien-Registrierungsnummer auf der Grundlage der Ausländerregistrierungsnummer zugewiesen, sodass kein separater Antrag erforderlich ist. Ausländer, die die Ausländerregistrierung nicht abgeschlossen haben, sind die Antragsteller; da pro Ausländer nur eine Nummer zugewiesen wird, beantragt eine Person, die bereits eine erhalten hat, eine Bescheinigung anstelle einer neuen Nummer. Wenn eine Person durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit die koreanische Staatsangehörigkeit verloren hat, aber die Verlustmeldung der Staatsangehörigkeit noch nicht eingereicht hat, wird diese Meldung zuerst bearbeitet.
2. Bestätigen, bei welchem Einwanderungsamt zu beantragen ist
Die Registrierungsnummer für Ausländer wird vom Leiter des Einwanderungsamtes zugewiesen, der für den Aufenthaltsort zuständig ist. Ein Auslandsresident ohne Aufenthaltsort in Korea gilt als am Sitz des Obersten Gerichtshofs ansässig, sodass der Antrag bei der für dieses Gebiet zuständigen Behörde gestellt wird. Bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft wird die Nummer vom Registerführer eines Registeramtes oder vom Bürgermeister, Landrat oder Bezirksvorsteher zugewiesen, je nachdem, ob ein Geschäftssitz in Korea registriert wurde, weshalb sich der Ort der Antragstellung von dem bei Einzelpersonen unterscheidet.
3. Den Antrag und die Anlagen vorbereiten
Tragen Sie im Antrag auf Zuweisung einer Registrierungsnummer (Formular Nr. 5) die Beschreibung der zu registrierenden Immobilie, das zu registrierende Recht sowie Nationalität, Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Adresse ein und fügen Sie eine Kopie des Reisepasses oder eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung bei. Wenn ein Antragsteller im Ausland die Einreichung beauftragt, wird eine Vollmacht eingeholt; Nachforderungen sind häufig, wenn die Unterschrift darauf von der Unterschrift im Reisepass abweicht oder die englische Schreibweise des Namens zwischen den Dokumenten variiert. Im Ausland erstellte Vollmachten sollten im Heimatland mit einer Apostille (oder konsularischen Bestätigung) beglaubigt werden, und Dokumente in einer Fremdsprache sind mit Übersetzungen beizufügen.
4. Einreichen und Zertifikat erhalten
Der Antrag wird beim zuständigen Einwanderungsamt eingereicht und die Gebühr von 1.000 Won entrichtet. Das Amt weist die Nummer zu, trägt sie in das Register ein und stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung über die Immobilienregistrierungsnummer für Ausländer (Formular Nr. 7) aus. Diese Nummer und diese Bescheinigung werden in Erbschafts- oder Kaufregistrierungsunterlagen verwendet.
5. Verwaltung der Nummer für spätere Registrierungen und die Ausländerregistrierung
Ein Ausländer, der bereits eine Nummer hat und diese für eine weitere Immobilienregistrierung benötigt, reicht einen Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung (Formular Nr. 9) mit denselben Angaben und einer Passkopie ein, um die Bescheinigung erneut zu erhalten. Wenn eine Person, die eine Registrierungsnummer erhalten hat, später die Ausländerregistrierung abschließt, wird dieselbe Nummer als Ausländerregistrierungsnummer zugewiesen, sofern sich in der Zwischenzeit das Geschlecht oder das Geburtsdatum nicht geändert haben.
Erforderliche Dokumente
- Antrag auf Zuweisung einer Immobilienregistrierungsnummer für Ausländer (Formular Nr. 5 der Durchführungsverordnung der Regelung über das Verfahren zur Zuweisung von Immobilienregistrierungsnummern an nicht rechtsfähige Vereinigungen, Stiftungen und Ausländer)
- Kopie des Reisepasses oder Staatsangehörigkeitsbescheinigung
- Unterlagen zur Identifizierung der einzutragenden Immobilie und des einzutragenden Rechts (Standort und Flurstücksnummer, Kopien von Erbschaftsdokumenten oder des Kaufvertrags usw.)
- Übersetzungen der beigefügten Dokumente, die in einer Fremdsprache verfasst wurden
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung, falls bereits eine Nummer zugewiesen wurde (Formular Nr. 9 derselben Durchführungsverordnung)
- Vollmacht (wenn ein Verwaltungsagent im Namen des Antragstellers einreicht; wenn diese im Ausland unterzeichnet wurde, muss sie im Heimatland mit einer Apostille oder einer konsularischen Bestätigung beglaubigt werden)
Gebühren
In der Branche liegt dies im Allgemeinen im Bereich von mehreren hunderttausend Won. Wir erstellen ein Angebot nach Rücksprache, basierend darauf, ob der Antragsteller im Ausland lebt, dem Umfang der Vollmacht und der Apostille-Dokumente sowie der Anzahl der Antragsteller. Die Gebühr für einen Antrag auf Zuweisung einer Registrierungsnummer beträgt 1,000 Won.
Siehe Gebühren und offizielle Kosten für diese Dienstleistung →
Rechtliche Grundlage und Überprüfungsdatum
- Real Estate Registration Act, Article 48
- Real Estate Registration Act, Article 49
- Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 3
- Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 5
- Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 12
- Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 13
- Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 14
- Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 15
- Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 16
- Enforcement Rule of the Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 8
- Enforcement Rule of the Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 9
- Enforcement Rule of the Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 10
- Enforcement Rule of the Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 11
- Enforcement Rule of the Regulation on Procedures for Assigning Real Estate Registration Numbers to Unincorporated Associations, Foundations, and Foreigners, Article 13
- Immigration Act, Article 88-2
- Enforcement Decree of the Immigration Act, Article 40-3
- Act on the Immigration and Legal Status of Overseas Koreans, Article 9
- Nationality Act, Article 16
Prüfen Sie diese zuerst
- Die Ausländerregistrierungskarte und die Meldebestätigung über den Wohnsitz im Inland haben gesetzliche Bestimmungen, die die Bewohnerregisterkarte ersetzen, aber die Bescheinigung über die Registrierungsnummer hat eine solche Bestimmung nicht. Wenn daher nach der Registrierung ein Verkauf oder Finanztransaktionen geplant sind, prüfen Sie, ob eine Ausländerregistrierung oder eine Meldung über den Wohnsitz im Inland erforderlich ist.
- Eine Person, die die koreanische Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren hat, muss dem Justizminister eine Verlustmeldung der Staatsangehörigkeit vorlegen (Staatsangehörigkeitsgesetz, Artikel 16). Prüfen Sie daher zuerst, ob der Verlust der Staatsangehörigkeit im Familienregister eingetragen ist, bevor Sie eine Registrierungsnummer als Ausländer beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein US-Bürger eine Registrierungsnummer für geerbtes Eigentum erhalten, ohne nach Korea zu kommen?
Benötige ich eine separate Registrierungsnummer, wenn ich eine Ausländerregistrierungskarte habe?
Verfällt die Registrierungsnummer? Ändert sich die Nummer, wenn ich erneut einen Antrag stelle?
Benötigt ein Auslandskoreaner, der eine Meldung des Inlandaufenthalts eingereicht hat, ebenfalls eine Registrierungsnummer?
Erhält eine ausländische Kapitalgesellschaft ebenfalls eine Registrierungsnummer von der Einwanderungsbehörde?
Übernimmt ein Verwaltungsagent den Antrag auf eine Immobilienregistrierungsnummer für Ausländer?
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Die Verwaltungsagentur Hwang Yunsang in Songdo, Incheon, bereitet administrative Dokumente vor, reicht diese ein und erläutert das Verfahren. Wenn Ihre Situation ähnlich ist, senden Sie uns eine Nachricht.
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